Ausgabe Mai 2017: Videokameraüberwachung am Berliner Platz umsetzen!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir wissen, dass sich viele Menschen rund um den Berliner Platz nicht wohl und sicher fühlen. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt in den Abendstunden. Nur durch glückliche Umstände wurde der Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Platz im vergangenen Jahr nicht Ziel eines Terroranschlags. Wir werden uns dafür stark machen, dass der Berliner Platz in Zukunft per Videokamera überwacht wird. Bisher wurde eine Videokameraüberwachung immer abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Die Bundesregierung hat Ende Dezember 2016 ein Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Hiernach sollen die Voraussetzungen für eine Videokameraüberwachung erleichtert werden – insbesondere soll der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit der Menschen, die sich an einem bestimmten öffentlich zugänglichen Raum befinden, als besonderes wichtiges Interesse gelten. Vor diesem Hintergrund sollten wir erneut prüfen, wo in unserem Stadtgebiet eine Videokameraüberwachung möglich und notwendig ist. Dies gilt für den Berliner Platz selbst, aber auch für die Walzmühle-Passage im S-Bahnhof Ludwigshafen-Mitte.
Dabei kann es nicht mehr nur darum gehen, ob der Berliner Platz nun statistisch belegt ein Kriminalitätsschwerpunkt ist oder nicht. Für uns steht der Schutz der Menschen, die sich dort aufhalten und die Verhinderung von Straftaten im Vordergrund. Die Erfahrungen belegen, dass eine sichtbare Videoüberwachung zu einem spürbaren Rückgang von Straftaten führt, aber auch Fahndungen deutlich erleichtert werden und Täter so zeitnah überführt werden können. Eine stärkere Videoüberwachung kann aber nicht nur bei späteren Ermittlungen helfen, sondern dient vor allem auch der Abschreckung und somit der Sicherheit der Menschen in unserer Stadt. Der Gesetzesentwurf liegt aktuell dem Bundesrat zur Beratung vor und soll noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Bund und Land sind dringend gefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Videokameraüberwachung in Deutschland – dort wo konkreter Bedarf besteht – nicht an mangelnden gesetzlichen Voraussetzungen scheitert. Der Gesetzesentwurf ist hierzu ein Schritt in die richtige Richtung.
Klar ist, dass Videokameraüberwachung alleine nicht ausreichend sein wird, um die Situation am Berliner Platz zu entschärfen. Wichtig ist, dass es auch in diesem Jahr wieder ein Alkoholverbot am Berliner Platz gibt! Diese Maßnahme ist eine Erfolgsgeschichte und hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Auch die anderen sozialen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen müssen konsequent fortgesetzt werden. Ergänzend werden wir uns in den nächsten Monaten damit beschäftigen, ob eine ständige Präsenz von Polizei und Ordnungsamt am Berliner Platz eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen Maßnahmen sein kann. Vor diesem Hintergrund haben wir den Paradeplatz in Mannheim besucht und uns das Sicherheitskonzept in der Mannheimer Innenstadt vorstellen lassen. Wir müssen darüber diskutieren, welche Auswirkungen der „Polizei-Container“ am Paradeplatz hat und wie dieser in Mannheim realisiert werden konnte. Auch die Initiativen der Stadt Mannheim zur Einführung einer intelligenten Form der Videokameraüberwachung klingen vielversprechend. Hieraus werden wir weitere Impulse für unsere Heimatstadt ableiten.
Herzlichst Ihr
Torbjörn Kartes
Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion
E-Mail: mail@cdu-fraktion-lu.de
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